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   BVerwG, 21.04.1977 - 5 C 69.75   

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https://dejure.org/1977,1134
BVerwG, 21.04.1977 - 5 C 69.75 (https://dejure.org/1977,1134)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1977 - 5 C 69.75 (https://dejure.org/1977,1134)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1977 - 5 C 69.75 (https://dejure.org/1977,1134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angemessene Lebensstellung - Wirtschaftliche Lebensumstände - Gesellschaftliche Lebensumstände - Einkommensgrenze - Kriegsopferfürsorgeleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 52, 302
  • DÖV 1978, 150
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.04.1975 - V C 44.74

    Anspruch auf Gewährung einkommensunabhängiger Erziehungsbeihilfe - Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 5 C 69.75
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht im einzelnen in seiner auch den Parteien bekannten Entscheidung vom 24. April 1975 - BVerwG V C 44.74 - (BVerwGE 48, 195) näher ausgeführt.

    Für den Begriff der Lebensstellung sind dabei, worauf der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 48, 195 hingewiesen hat, vor allem zwei Merkmale von Bedeutung.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger angeführten Urteilen des erkennenden Senats vom 24. Mai 1967 - a.a.O. - und vom 24. April 1975 - a.a.O. -.

    Auch in seinem Urteil vom 24. April 1975 (a.a.O.) hat der erkennende Senat keine andere Auffassung vertreten.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung BVerwGE 48, 195 näher ausgeführt hat, ist § 25 a Abs. 3 Satz 2 BVG nur in den Fällen anwendbar, in denen zuvor festgestellt ist, daß der Beschädigte eine angemessene Lebensstellung noch nicht erreicht hat und ihm deshalb nach § 25 a Abs. 1 BVG grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen der Kriegsopfer für sorge zusteht.

  • BVerwG, 24.05.1967 - V C 157.66

    Erholungsfürsorge trotz Überschreitens der Einkommensgrenze für

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 5 C 69.75
    Geht es um die mittelbaren Schädigungsfolgen, deren Milderung die Leistungen der Kriegsopferfürsorge und darunter auch die Erziehungsbeihilfen nach § 27 BVG dienen sollen, so wird nicht die völlige Schadloshaltung der Beschädigten angestrebt, sondern lediglich eine unter sozialen Gesichtspunkten begrenzte Eingliederung (Urteil vom 24. Mai 1967 - BVerwG V C 157.66 - [Buchholz 436.7 § 27 a BVG Nr. 2]).

    Aus diesem Grunde sieht § 25 a Abs. 4 BVG eine bestimmte Einkommens grenze vor und verlangt damit von den Beschädigten, das über der Grenze liegende Einkommen einzusetzen (Urteil vom 24. Mai 1967 - a.a.O. -).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger angeführten Urteilen des erkennenden Senats vom 24. Mai 1967 - a.a.O. - und vom 24. April 1975 - a.a.O. -.

    So wird in der Entscheidung vom 24. Mai 1967 (a.a.O.) ausdrücklich darauf hingewiesen, es widerspreche dem Sinn der Kriegsopferfürsorge, die Schaffung einer angemessenen Lebensstellung davon abhängig zu machen, daß die in § 25 a Abs. 2 (jetzt Abs. 4) BVG geregelten Einkommens grenzen erreicht werden; es müßten auch die Fälle im Auge behalten werden, in denen der Beschädigte ohne die Schädigung zu einem höheren Einkommen gelangt wäre.

  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 42.75

    Empfänger einer Pflegezulage - Erziehungsbeihilfe - Ausbildungskosten -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 5 C 69.75
    Diese Rechtsprechung ist inzwischen durch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 31. März 1977 - BVerwG V C 42.75 - bestätigt worden.

    Wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 31. März 1977 - BVerwG V C 42.75 - entschieden hat, ist es deshalb nicht zulässig, § 25 a Abs. 5 BVG als Ausdruck eines allgemeinen Billigkeitsgrundsatzes zu verstehen, der es erlauben würde, abweichend von den Grundvoraussetzungen des § 25 a Abs. 1 BVG Leistungen zu gewähren.

  • Drs-Bund, 25.11.1969 - BT-Drs VI/81
    Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 5 C 69.75
    Zur Stützung seiner entgegengesetzten Auffassung kann sich der Kläger nicht auf die Ausführungen im Bericht der Bundesregierung über die Situation im Bereich der Versorgung von Kriegs- und Wehrdienst opfern 1969 (zu BT-Drucks. VI/81) berufen.

    Der Bericht steht vielmehr mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des § 25 a Abs. 1 BVG in Einklang, wenn es darin im Abschnitt über die "Aufgaben der Kriegsopferfürsorge" heißt: "Sie (= die Kriegsopferfürsorge) findet daher dort ihre Begrenzung, wo das Kriegsopfer trotz des erlittenen Schadens eine angemessene Lebensstellung erreicht hat und sie sich unabhängig von fremder Hilfe erhalten kann" (BT-Drucks. VI/81 Seite 103).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 5 C 69.75
    Der Gleichheitssatz gewährt dem Kläger keinen Anspruch darauf, daß auch in seinem Falle entgegen der gesetzlichen Regelung Leistungen bewilligt werden (BVerwGE 34, 278 [282]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1977 - 5 C 69.75
    Ferner hätte er angeben müssen, warum sich dem Berufungsgericht gerade diese Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen und inwiefern das angefochtene Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhe (BVerwGE 31, 212 [217] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Dieses Erfordernis gilt für jedes Beamtenverhältnis, auch für das Beamtenverhältnis auf Widerruf, Die beamtenrechtliche Regelung des Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 BayBG und entsprechender Vorschriften verstößt, wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen worden ist, nicht gegen Grundrechte der Beamtenbewerber (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]; BVerwGE 47, 330; 47, 365 [BVerwG 26.03.1975 - II C 11/74]; 52, 313 [BVerwG 21.04.1977 - V C 69/75][321]; BGH, Urteil vom 29. Juni 1979 - III ZR 112/78 -[DÖD 1980, 60]).
  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 73.86

    Öffentliche Meinungsäußerung - Beamte - Amtsträger - Staatsbürger - Politische

    Der Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist ihm insoweit gewährleistet, als es mit den sich aus seinem Amt ergebenden Pflichten vereinbar ist, wobei die rechtlich begründeten Grenzen des Art. 5 GG im Lichte des durch sie begrenzten Grundrechts auszulegen sind (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] mit umfangreichen Nachweisen; BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 30. August 1983 - 2 BvR 1334.82 - <NJW 1983, 2691 [BVerfG 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82]>; BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 52, 313 [BVerwG 21.04.1977 - V C 69/75]; 61, 176 ).
  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 72.86

    Meinungsäußerungsfreiheit - Politischer Meinungskampf - Teilnahme des Richters -

    Der Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist ihm insoweit gewährleistet, als es mit den sich aus seinem Richteramt ergebenden Pflichten vereinbar ist, wobei die rechtlich begründeten Grenzen des Art. 5 GG im Lichte des durch sie begrenzten Grundrechts auszulegen sind (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu den durch Art. 33 Abs. 5 GG gedeckten Regelungen des Beamten- und Disziplinarrechts: BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] mit umfangreichen Nachweisen; BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 30. August 1983 - 2 BvR 1334/82 - <NJW 1983, 2691 [BVerfG 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82]>; BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 52, 313 [BVerwG 21.04.1977 - V C 69/75]; 61, 176 ).
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